Eintragung im Grundbuch

Eintragung im Grundbuch
Grundbuch.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Eintragung — ist ein Rechtsbegriff, der den amtlichen Vermerk von Rechts und Tatsachenänderungen in öffentlichen Registern wie Grundbuch, Handels , Genossenschafts , Güterrechts , Partnerschafts und Vereinsregister beschreibt. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines …   Deutsch Wikipedia

  • Grundbuch — Das Grundbuch ist ein amtliches öffentliches Verzeichnis von Grundstücken, in dem die Eigentumsverhältnisse sowie etwaige mit dem Grundstück verbundene Rechte und auf ihm liegende Lasten erfasst werden. Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1.1 Antike… …   Deutsch Wikipedia

  • Eintragung — Eintragung, amtliche Aufnahme gewisser Vorgänge in hierzu bestimmten öffentlichen Büchern, die unter Zulassung eines Gegenbeweises diejenigen Tatsachen beweisen, zu deren Beurkundung sie vestimmt sind und die in ihnen eingetragen sind. Derartige… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Grundbuch — Grụnd|buch 〈n. 12u〉 amtl. Verzeichnis über alle Grundstücke, ihre Eigentümer u. Belastungen ● ins Grundbuch eintragen (lassen) * * * Grụnd|buch, das [mhd. gruntbuoch] (Amts , Rechtsspr.): von dem zuständigen Amt geführtes öffentliches… …   Universal-Lexikon

  • Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt — Das Grundbuch und Öffentlichkeitsregisteramt (GBOERA) führt im Fürstentum Liechtenstein die ihm gesetzlich zugewiesenen Register und Bücher, übt die ihm zugewiesene Aufsichtstätigkeit aus und erlässt eigene Entscheidungen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Eintragung — Einschreibung; Registration; Anmeldung; Registrierung; Eintrag; Inschrift; Aufschrift; Widmung; Datensatz (fachsprachlich) * * * Ein|tra|gung 〈f. 20〉 Buch …   Universal-Lexikon

  • Bewilligung (Grundbuch) — Bewilligung, eigentlich Eintragungsbewilligung, ist ein Begriff aus dem deutschen Grundbuchrecht. Die Bewilligung der Eintragung ist für die Eintragung einer Rechtsänderung oder Berichtigung im Grundbuch erforderlich. Nach § 19 GBO kann eine …   Deutsch Wikipedia

  • Rangordnung (Grundbuch Deutschland) — Rangordnung (Deutschland) ist im Grundstücksrecht die gesetzlich festgelegte Reihenfolge mehrerer im selben Grundbuch eingetragener Rechte, die sich auf die Verteilung der Erlöse aus einer Zwangsversteigerung des Grundstücks auswirkt.… …   Deutsch Wikipedia

  • Rangordnung (Grundbuch Österreich) — Die Rangordnung einer Eintragung in das österreichische Grundbuch richtet sich grundsätzlich danach, wann die Eingabe beim Grundbuchsgericht eingelangt ist: Die frühere Eingabe geht der späteren im Rang vor. Wenn der Grundeigentümer seine… …   Deutsch Wikipedia

  • Rangvermerk — Eintragung im Grundbuch über den ⇡ Rang des Rechtes. Ein R. ist erforderlich, wenn der Rang eines Rechtes in Abweichung von der Regel des § 879 BGB bestimmt werden soll (§ 879 III BGB), z.B. wenn am gleichen Tag je ein Recht in Abt. 2 und 3 des… …   Lexikon der Economics

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